Vorlage und Muster für Mietschuldenfreiheitserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format
Erklärung
Ich, [Vermieter/Vermieterin], erkläre hiermit, dass [Mieter/Mieterin], Mieter der Immobilie [Adresse der Immobilie], seit dem [Eintrittsdatum des Mieters] ist und bis zum heutigen Datum keine offenen Mietzahlungen oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber [Vermieter/Vermieterin] hat. Es besteht keine bestehende Mietschuld, die noch auszugleichen ist.
Bestätigung
Ich, [Vermieter/Vermieterin], bestätige hiermit, dass die vorstehende Erklärung wahrheitsgemäß und korrekt ist und dass alle Informationen darin vollständig sind.
Haftungsausschluss
Ich, [Vermieter/Vermieterin], erkläre hiermit, dass ich nicht für eventuelle Versäumnisse oder Rechtsverletzungen des Mieters verantwortlich bin, die nach Ausstellung dieser Mietschuldenfreiheitserklärung auftreten könnten.
Die vorstehende Erklärung gilt nur für das zwischen [Mieter/Mieterin] und [Vermieter/Vermieterin] bestehende Mietverhältnis bzgl. der oben genannten Immobilie.
Unterschriften
Mieter:
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Datum:
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Vermieter/Vermieterin:
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Datum:
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Öffnen Erstellen – Mietschuldenfreiheitserklärung | Vordruck: Vorlage Muster
Frage 1: Wie schreibe ich eine Mietschuldenfreiheitserklärung?
Um eine Mietschuldenfreiheitserklärung zu schreiben, sollte man folgende Elemente einbeziehen: Name des Mieters, Anschrift der Mietwohnung, Dauer des Mietverhältnisses, Bestätigung, dass keine offenen Mietzahlungen vorliegen und Unterschrift des Vermieters.
Frage 2: Wozu dient eine Mietschuldenfreiheitserklärung?
Eine Mietschuldenfreiheitserklärung dient dazu, dass der Mieter nachweisen kann, dass er keine offenen Mietzahlungen hat. Dies kann beispielsweise bei der Bewerbung um eine neue Wohnung oder bei einer Kreditanfrage relevant sein.
Frage 3: Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitserklärung gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Mietschuldenfreiheitserklärung kann variieren. Es ist ratsam, dass die Erklärung innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt wurde, um aktuell zu sein.
Frage 4: Muss eine Mietschuldenfreiheitserklärung immer vom Vermieter ausgestellt werden?
Ja, eine Mietschuldenfreiheitserklärung muss immer vom Vermieter ausgestellt werden, da dieser bestätigen muss, dass keine offenen Mietzahlungen vorliegen.
Frage 5: Wie sollte die Mietschuldenfreiheitserklärung formatiert sein?
Es gibt keine spezifischen Formatierungsanforderungen für eine Mietschuldenfreiheitserklärung. Es ist jedoch empfehlenswert, dass die Erklärung auf einem offiziellen Briefkopf des Vermieters ausgedruckt wird und alle relevanten Informationen klar und deutlich lesbar sind.
Frage 6: Was kann ich tun, wenn mein Vermieter sich weigert, eine Mietschuldenfreiheitserklärung auszustellen?
In diesem Fall können Sie versuchen, mit Ihrem Vermieter zu sprechen und ihn von der Wichtigkeit einer solchen Erklärung zu überzeugen. Alternativ können Sie auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, um Ihre Bonität nachzuweisen, wie beispielsweise Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise.
Frage 7: Welche anderen Dokumente werden häufig zusammen mit einer Mietschuldenfreiheitserklärung verlangt?
Zusätzlich zur Mietschuldenfreiheitserklärung werden oft noch weitere Unterlagen verlangt, wie beispielsweise eine Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Kopie des Personalausweises oder eine Schufa-Auskunft.
Frage 8: Muss ich als Vermieter immer eine Mietschuldenfreiheitserklärung ausstellen?
Als Vermieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitserklärung auszustellen. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie eine solche Erklärung für Ihren Mieter ausstellen möchten.
Frage 9: Kann ich als Vermieter eine Mietschuldenfreiheitserklärung ablehnen?
Ja, als Vermieter haben Sie das Recht, eine Mietschuldenfreiheitserklärung abzulehnen, wenn es offene Mietrückstände oder andere Gründe gibt, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mieters aufkommen lassen.
Frage 10: Was passiert, wenn ich keine Mietschuldenfreiheitserklärung vorlegen kann?
Wenn Sie keine Mietschuldenfreiheitserklärung vorlegen können, können Sie alternative Nachweise für Ihre Bonität vorlegen, wie beispielsweise Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Empfehlungsschreiben von vorherigen Vermietern.