Vorlage
Ich, [Name des Gläubigers], vollständige Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort], erkläre hiermit meinen Verzicht auf das Recht zur Aufrechnung gegenüber [Name des Schuldners], vollständige Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort].
1. Gegenstand der Erklärung
Die vorliegende Aufrechnungsverzichterklärung bezieht sich auf sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegenüber dem Schuldner, unabhängig von ihrer Art, ihrem Ursprung oder ihrem Rechtsgrund.
2. Verzicht auf das Recht zur Aufrechnung
Der Gläubiger erklärt hiermit ausdrücklich, dass er auf sein Recht zur Aufrechnung gegenüber dem Schuldner verzichtet. Dies bedeutet, dass er jegliches Zurückbehaltungsrecht aufgrund seiner Forderungen gegenüber dem Schuldner aufgibt und diese Forderungen nicht mit Forderungen des Schuldners verrechnen wird.
3. Geltungsdauer der Erklärung
Die vorliegende Aufrechnungsverzichterklärung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung für einen unbefristeten Zeitraum, es sei denn, sie wird von einer der Parteien schriftlich gekündigt.
4. Rechtsfolgen
Im Falle einer Verletzung des Aufrechnungsverzichts durch den Gläubiger behält sich der Schuldner das Recht vor, alle daraus resultierenden Schäden und Ansprüche geltend zu machen, einschließlich der Kosten für rechtliche Beratung und gerichtliche Verfahren.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Aufrechnungsverzichterklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
6. Schlussbemerkungen
Diese Aufrechnungsverzichterklärung unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Erklärung ist [Ort des Gerichtsstandes].
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift Gläubiger: __________________________
Unterschrift Schuldner: __________________________
WORD
Vordruck
Muster
Wie schreibe ich eine Aufrechnungsverzichterklärung?
Um eine effektive Aufrechnungsverzichterklärung zu formulieren, sollten Sie die folgenden acht Schritte beachten:
- Zweck definieren: Bestimmen Sie den genauen Zweck der Aufrechnungsverzichterklärung. Möchten Sie beispielsweise eine bestehende Forderung sichern oder eine Vereinbarung für zukünftige Geschäfte treffen?
- Beteiligte Parteien: Nennen Sie die beteiligten Parteien, also die Person oder das Unternehmen, das den Aufrechnungsverzicht erklärt, und die Person oder das Unternehmen, gegen die der Verzicht gerichtet ist. Geben Sie auch deren Kontaktinformationen an.
- Aufrechnungsverbot eindeutig festlegen: Formulieren Sie einen klaren und präzisen Satz, in dem Sie angeben, dass beide Parteien auf ihr Recht zur Aufrechnung verzichten.
- Geltungsbereich bestimmen: Geben Sie an, ob der Aufrechnungsverzicht für sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen gilt oder ob Sie bestimmte Forderungen von dieser Vereinbarung ausschließen möchten.
- Laufzeit festlegen: Bestimmen Sie einen Zeitraum, für den der Aufrechnungsverzicht gilt. Möchten Sie ihn befristet oder unbefristet vereinbaren?
- Ausnahmen: Legen Sie fest, ob bestimmte Ausnahmen vom Aufrechnungsverzicht gelten sollen. Dies könnte beispielsweise im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit der Fall sein.
- Zustimmung zur Vertragsänderung: Stellen Sie sicher, dass beide Parteien der Aufrechnungsverzichterklärung ausdrücklich zustimmen und dass der Verzicht schriftlich festgehalten wird. Unterschriften sind in der Regel erforderlich.
- Rechtsbelehrung: Fügen Sie eine Klausel hinzu, die die Parteien darüber informiert, dass sie die Tragweite der Vereinbarung verstanden haben und diese gültig ist. Weisen Sie auch darauf hin, dass Ergänzungen oder Änderungen nur schriftlich vereinbart werden können.
Mit diesen Schritten haben Sie eine umfassende Anleitung zur Formulierung einer Aufrechnungsverzichterklärung. Beachten Sie jedoch, dass dies keine rechtliche Beratung ist und im Zweifelsfall ein Anwalt oder eine Anwältin hinzugezogen werden sollte.
Frage 1: Wie schreibt man eine Aufrechnungsverzichterklärung?
Antwort 1: Eine Aufrechnungsverzichterklärung wird in der Regel schriftlich verfasst. Wichtige Bestandteile sind die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien sowie eine eindeutige Formulierung des Verzichts auf das Recht zur Aufrechnung.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Aufrechnungsverzichterklärung enthalten sein?
Antwort 2: Neben der genauen Bezeichnung der Vertragsparteien sollten in einer Aufrechnungsverzichterklärung auch die Gültigkeitsdauer des Verzichts und eventuelle Ausnahmen von der Aufrechnung aufgeführt werden.
Frage 3: Gibt es bestimmte rechtliche Vorschriften für eine Aufrechnungsverzichterklärung?
Antwort 3: Es gibt keine spezifischen rechtlichen Vorschriften für eine Aufrechnungsverzichterklärung. Es ist jedoch empfehlenswert, die Erklärung klar und eindeutig zu formulieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Frage 4: Ist eine Aufrechnungsverzichterklärung zwingend erforderlich?
Antwort 4: Eine Aufrechnungsverzichterklärung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um mögliche Unsicherheiten bei der Aufrechnung zu vermeiden.
Frage 5: Gibt es Fristen für die Abgabe einer Aufrechnungsverzichterklärung?
Antwort 5: Es gibt keine festgelegten Fristen für die Abgabe einer Aufrechnungsverzichterklärung. Es empfiehlt sich jedoch, diese zeitnah nach Abschluss des Vertrags abzugeben.
Frage 6: Kann eine Aufrechnungsverzichterklärung widerrufen werden?
Antwort 6: Grundsätzlich kann eine Aufrechnungsverzichterklärung jederzeit widerrufen werden, sofern keine vertraglichen Vereinbarungen dies ausschließen.
Frage 7: Können weitere Fragen zum Thema Aufrechnungsverzicht gestellt werden?
Antwort 7: Ja, selbstverständlich können weitere Fragen zum Thema Aufrechnungsverzicht gestellt werden. Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihre Fragen.
Frage 8: In welchen Fällen ist eine Aufrechnungsverzichterklärung besonders sinnvoll?
Antwort 8: Eine Aufrechnungsverzichterklärung kann besonders sinnvoll sein, wenn zwischen den Vertragsparteien regelmäßig Zahlungsausgleiche stattfinden und mögliche Unsicherheiten vermieden werden sollen.
Frage 9: Was passiert, wenn eine Aufrechnungsverzichterklärung nicht abgegeben wird?
Antwort 9: Wenn keine Aufrechnungsverzichterklärung abgegeben wird, behalten beide Vertragsparteien das Recht zur Aufrechnung und können offene Forderungen gegeneinander verrechnen.
Frage 10: Kann eine Aufrechnungsverzichterklärung auch mündlich abgegeben werden?
Antwort 10: Eine Aufrechnungsverzichterklärung sollte nach Möglichkeit schriftlich abgegeben werden, um mögliche Streitigkeiten über den genauen Inhalt zu vermeiden. Eine mündliche Vereinbarung ist jedoch grundsätzlich auch möglich.
Frage 11: Sollte eine Aufrechnungsverzichterklärung notariell beglaubigt werden?
Antwort 11: Eine notarielle Beglaubigung einer Aufrechnungsverzichterklärung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zusätzliche Sicherheit bieten, insbesondere bei größeren Vertragswerten.
Frage 12: Kann eine Aufrechnungsverzichterklärung rückwirkend wirksam sein?
Antwort 12: Eine Aufrechnungsverzichterklärung kann grundsätzlich auch rückwirkend wirksam sein, sofern dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Waltraud Ziegler – Kreative Leiterin
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Grafikdesign und einer Leidenschaft für Details leitet Waltraud unser kreatives Team und sorgt dafür, dass jede Vorlage einzigartig und funktional ist.