Öffnen – Bauabschlusserklärung | Vordruck: Vorlage Muster

Muster und Vorlage für Bauabschlusserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Angaben zum Auftraggeber:

Name:

Anschrift:

Telefonnummer:

Angaben zum Auftragnehmer:

Name:

Anschrift:

Telefonnummer:

Angaben zum Bauvorhaben:

Bauvorhaben:

Bauort:

Bauprojektnummer:

Bauausführung:

Beginn der Bauausführung:

Ende der Bauausführung:

Baubeschreibung:

Abnahme:

Datum der Abnahme:

Unterschrift des Auftraggebers:

Unterschrift des Auftragnehmers:

Mängel:

Anzahl der festgestellten Mängel:

Beschreibung der Mängel:

Frist zur Behebung der Mängel:

Zahlungsvereinbarungen:

Gesamtkosten des Bauvorhabens:

Gezahlter Betrag:

Noch ausstehender Betrag:

Zahlungsfristen:

Haftung:

Haftung des Auftragnehmers für Mängel:

Haftung des Auftraggebers für Schäden:

Sonstige Vereinbarungen:

Vereinbarungen zu zusätzlichen Leistungen:

Vereinbarungen zu Änderungen am Bauprojekt:

Weitere besondere Vereinbarungen:

Schlussbestimmungen:

Gültigkeit der Bauabschlusserklärung:

Gerichtsstand:

Schriftliche Form:

Unterschriften:

Ort, Datum:

Unterschrift des Auftraggebers:

Unterschrift des Auftragnehmers:

 

Öffnen – Erstellen – Bauabschlusserklärung | Vordruck: Muster Vorlage





Frage 1: Was ist eine Bauabschlusserklärung?
Die Bauabschlusserklärung ist eine schriftliche Erklärung, die vom Bauherrn oder seinem bevollmächtigten Vertreter abgegeben wird und bestätigt, dass das Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen und Bauvorschriften fertiggestellt wurde.
Frage 2: Wer ist für die Abgabe der Bauabschlusserklärung verantwortlich?
Der Bauherr oder sein Vertreter, wie zum Beispiel der Architekt oder Bauleiter, ist für die Abgabe der Bauabschlusserklärung verantwortlich.
Frage 3: Welche Informationen müssen in der Bauabschlusserklärung enthalten sein?
In der Bauabschlusserklärung müssen unter anderem Angaben zum Bauherrn, zur Baumaßnahme, zum Zeitraum der Durchführung und zur Einhaltung der Bauvorschriften gemacht werden.
Frage 4: Wann muss die Bauabschlusserklärung abgegeben werden?
Die Bauabschlusserklärung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung des Bauvorhabens abgegeben werden. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel 3 Monate.
Frage 5: Welche Konsequenzen hat es, wenn die Bauabschlusserklärung nicht abgegeben wird?
Wenn die Bauabschlusserklärung nicht abgegeben wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Bußgeldern oder der Nichterteilung einer Nutzungsgenehmigung.
Frage 6: Gibt es Ausnahmeregelungen von der Pflicht zur Abgabe einer Bauabschlusserklärung?
Ja, in einigen Fällen gibt es Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei bestimmten Kleinstbaumaßnahmen oder Sanierungen, bei denen keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Frage 7: Wer überprüft die Richtigkeit der Angaben in der Bauabschlusserklärung?
Die Richtigkeit der Angaben in der Bauabschlusserklärung kann von den zuständigen Baubehörden überprüft werden, indem sie z.B. eine Bauabnahme oder eine Baukontrolle durchführen.
Frage 8: Kann die Bauabschlusserklärung nachträglich geändert werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann die Bauabschlusserklärung nachträglich geändert werden, falls sich zum Beispiel noch Fehler oder Unvollständigkeiten herausstellen.
Frage 9: Was passiert, wenn Mängel oder Abweichungen bei der Baukontrolle festgestellt werden?
Wenn bei der Baukontrolle Mängel oder Abweichungen festgestellt werden, muss der Bauherr diese in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen und die Baubehörde darüber informieren.
Frage 10: Wie lange ist die Bauabschlusserklärung gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Bauabschlusserklärung kann je nach Rechtslage und Bauvorhaben variieren. In vielen Fällen ist sie jedoch unbefristet.
Frage 11: Wofür wird die Bauabschlusserklärung benötigt?
Die Bauabschlusserklärung wird unter anderem benötigt, um eine rechtskonforme Fertigstellung des Bauvorhabens nachzuweisen und eine Nutzungsgenehmigung zu erhalten.
Frage 12: Gibt es besondere Hinweise oder Bestimmungen zur Erstellung der Bauabschlusserklärung?
Ja, es kann je nach regionalen Vorschriften und Bauordnungen besondere Hinweise oder Bestimmungen zur Erstellung der Bauabschlusserklärung geben. Diese sollten vorab durch den Bauherrn oder seinen Vertreter geprüft werden.