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Vorlage und Muster für Baulastübernahmeerklärung zum Erstellen und Ausfüllen im Word- und PDF-Format


Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse des Antragstellers], erkläre hiermit gegenüber [Zuständige Behörde] folgendes:

1. Ich bin Eigentümer des Grundstücks mit der Adresse [Adresse des Grundstücks], welches im Grundbuch von [Ort] unter der Nummer [Grundbuchnummer] eingetragen ist.

2. Ich beantrage hiermit die Übernahme einer Baulast für das oben genannte Grundstück gemäß den Bestimmungen des Baurechts.

3. Die beabsichtigte Baumaßnahme auf meinem Grundstück ist [Beschreibung der Baumaßnahme].

4. Ich erkläre mich bereit, die auf dem Grundstück lastende öffentlich-rechtliche Baulast zu übernehmen und deren Eintragung in das Grundbuch meines Grundstücks zu dulden.

5. Ich erkläre mich ebenfalls bereit, die Kosten für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung oder Beseitigung der baulichen Anlagen, wie in der Baulast beschrieben, zu tragen.

6. Ich verpflichte mich, die öffentlich-rechtliche Baulast für die Dauer von [Anzahl der Jahre] Jahren ab Eintragung im Grundbuch des Grundstücks aufrechtzuerhalten und einzuhalten.

7. Ich habe Kenntnis davon, dass die Nichterfüllung der Baulast zur Festsetzung von Zwangsgeldern oder zur Durchführung von Ersatzvornahmen führen kann.

8. Ich versichere, dass ich in Bezug auf das Grundstück und die beabsichtigte Baumaßnahme über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfüge.

9. Mir ist bekannt, dass diese Baulastübernahmeerklärung unwiderruflich ist und sich auf sämtliche Eigentümer des Grundstücks erstreckt.

10. Ich erkläre mich dazu bereit, etwaige Änderungen meiner persönlichen Daten [Name, Adresse, etc.] unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.

11. Diese Baulastübernahmeerklärung unterliegt dem deutschen Recht. Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand [Ort] zuständig.

Ich versichere, dass die Angaben in dieser Baulastübernahmeerklärung wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Ort: [Ort]

Datum: [Datum]

Unterschrift:

 

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Frage 1: Wie schreibt man eine Baulastübernahmeerklärung?
Antwort: Eine Baulastübernahmeerklärung sollte in schriftlicher Form verfasst werden und alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. die genaue Lage des Grundstücks, die Art der Baulast, den Verwendungszweck des Grundstücks und die Unterschrift des Eigentümers.
Frage 2: Welche Elemente sollten in der Baulastübernahmeerklärung enthalten sein?
Antwort: Die Baulastübernahmeerklärung sollte neben den bereits genannten Informationen auch den Zeitpunkt der Übernahme und eventuelle Auflagen oder Bedingungen festlegen.
Frage 3: Gibt es bestimmte rechtliche Voraussetzungen für eine Baulastübernahmeerklärung?
Antwort: Ja, eine Baulastübernahmeerklärung muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen, wie z.B. dem Bauordnungsrecht und dem Baugesetzbuch. Es ist daher ratsam, sich vor der Erstellung der Erklärung rechtlich beraten zu lassen.
Frage 4: Muss die Baulastübernahmeerklärung notariell beglaubigt werden?
Antwort: In einigen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung der Baulastübernahmeerklärung erforderlich, zum Beispiel wenn das Grundstück belastet ist oder wenn dies von der zuständigen Behörde verlangt wird.
Frage 5: Wo kann man eine Baulastübernahmeerklärung einreichen?
Antwort: Die Baulastübernahmeerklärung muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden, in der Regel beim Bauamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Frage 6: Ist eine Baulastübernahmeerklärung verpflichtend?
Antwort: Nein, eine Baulastübernahmeerklärung ist in den meisten Fällen freiwillig. Sie kann jedoch erforderlich sein, um bestimmte Baumaßnahmen durchzuführen oder um den Bauantrag genehmigt zu bekommen.
Frage 7: Welche Konsequenzen hat die Baulastübernahme?
Antwort: Durch die Baulastübernahme verpflichtet sich der Eigentümer des Grundstücks, bestimmte öffentliche Belange zu berücksichtigen und einzuhalten. Verstöße gegen die Baulast können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Frage 8: Kann man eine Baulastübernahmeerklärung widerrufen?
Antwort: Eine Baulastübernahmeerklärung kann in der Regel nicht ohne weiteres widerrufen werden. In besonderen Fällen, z.B. bei einem schwerwiegenden Irrtum oder einer wesentlichen Veränderung der Umstände, kann jedoch ein Antrag auf Aufhebung gestellt werden.
Frage 9: Wie lange ist eine Baulastübernahmeerklärung gültig?
Antwort: Die Gültigkeitsdauer einer Baulastübernahmeerklärung kann unterschiedlich sein und hängt von den jeweiligen behördlichen Bestimmungen ab. In der Regel liegt sie jedoch zwischen 30 und 50 Jahren.
Frage 10: Welche Kosten entstehen durch eine Baulastübernahme?
Antwort: Für die Baulastübernahme können Gebühren und Kosten anfallen, z.B. für die Prüfung der Erklärung und die Eintragung im Baulastenverzeichnis.
Frage 11: Sind Baulasten auch im Grundbuch eingetragen?
Antwort: Ja, Baulasten werden in der Regel im Grundbuch eingetragen und sind somit öffentlich einsehbar.
Frage 12: Wann sollte man eine Baulastübernahmeerklärung abgeben?
Antwort: Die Baulastübernahmeerklärung sollte vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen abgegeben werden, um mögliche Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden.