Vorlage und Muster für Ehenamenserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format
Wir, [Vorname Nachname] und [Vorname Nachname], erklären hiermit unsere Namensführung nach der Eheschließung wie folgt:
1. Vorname: [Vorname des Ehepartners]
2. Nachname vor der Eheschließung: [Nachname vor der Eheschließung des Ehepartners]
3. Nachname nach der Eheschließung: [Nachname nach der Eheschließung des Ehepartners]
4. Bisherige Namensführung:
[Vorname Nachname] erklärt, dass er/sie seinen/ihren bisherigen Namen, [bisheriger vollständiger Name], behalten wird.5. Künftige gemeinsame Namensführung:
[Vorname Nachname] erklärt, dass er/sie seinen/ihren Nachnamen auf [Nachname nach der Eheschließung des Ehepartners] ändern wird.6. Unterschriften:
[Vorname Nachname] [Ihre Unterschrift] [Vorname Nachname] [Unterschrift des Ehepartners]7. Datum: [Datum der Erklärung]
Wir versichern hiermit, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Hinweis: Diese Ehenamenserklärung bedarf der Zustimmung beider Ehepartner und wird bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Erstellen – Öffnen – Ehenamenserklärung | Vordruck: Muster Vorlage
Frage 1: Wie lautet der genaue Ablauf einer Ehenamenserklärung?
Antwort: Der genaue Ablauf einer Ehenamenserklärung variiert je nach Land und Standesamt. In der Regel müssen beide Ehepartner persönlich beim Standesamt erscheinen und eine schriftliche Erklärung abgeben.
Frage 2: Welche Unterlagen werden für eine Ehenamenserklärung benötigt?
Antwort: Für eine Ehenamenserklärung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: gültige Personalausweise oder Reisepässe der Ehepartner, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde bei vorheriger Ehe.
Frage 3: Kann man den Ehenamen frei wählen?
Antwort: Ja, grundsätzlich können die Ehepartner den Ehenamen frei wählen. Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen und bestimmte Namensänderungsregeln, die beachtet werden müssen.
Frage 4: Kann man nach der Eheschließung den Ehenamen wieder ändern?
Antwort: Ja, es ist möglich den Ehenamen nach der Eheschließung wieder zu ändern. Hierfür gelten jedoch gesonderte Regelungen und es ist oft ein besonderer Grund erforderlich.
Frage 5: Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ehenamenserklärung?
Antwort: Die Bearbeitungsdauer einer Ehenamenserklärung kann je nach Standesamt und Auslastung variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zur endgültigen Entscheidung.
Frage 6: Kann jeder Ehenamenserklärungen abgeben?
Antwort: Grundsätzlich kann jeder Ehenamenserklärungen abgeben, sofern er/sie verheiratet ist oder vorhat zu heiraten.
Frage 7: Was passiert, wenn ein Ehepartner den Ehenamen nicht annehmen möchte?
Antwort: Wenn ein Ehepartner den Ehenamen nicht annehmen möchte, kann der andere Ehepartner den Ehenamen dennoch führen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für beide Partner, den gleichen Namen zu tragen.
Frage 8: Muss man die Ehenamenserklärung notariell beglaubigen lassen?
Antwort: Nein, in den meisten Fällen ist für die Ehenamenserklärung keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Eine einfache schriftliche Erklärung beim Standesamt genügt in der Regel.
Frage 9: Ist eine Ehenamenserklärung mit Kosten verbunden?
Antwort: Ja, für die Ehenamenserklärung können in einigen Fällen Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren ist abhängig vom jeweiligen Standesamt und den regionalen Vorschriften.
Frage 10: Kann man die Ehenamenserklärung rückgängig machen?
Antwort: Nein, in der Regel kann die Ehenamenserklärung nicht rückgängig gemacht werden. Nach erfolgter Namensänderung müssen ggf. andere rechtliche Schritte unternommen werden, um den Namen erneut zu ändern.