Öffnen – Ehenamenserklärung | Vordruck: Vorlage – Muster

Vorlage und Muster für Ehenamenserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Wir, [Vorname Nachname] und [Vorname Nachname], erklären hiermit unsere Namensführung nach der Eheschließung wie folgt:

1. Vorname: [Vorname des Ehepartners]

2. Nachname vor der Eheschließung: [Nachname vor der Eheschließung des Ehepartners]

3. Nachname nach der Eheschließung: [Nachname nach der Eheschließung des Ehepartners]

4. Bisherige Namensführung:

[Vorname Nachname] erklärt, dass er/sie seinen/ihren bisherigen Namen, [bisheriger vollständiger Name], behalten wird.

5. Künftige gemeinsame Namensführung:

[Vorname Nachname] erklärt, dass er/sie seinen/ihren Nachnamen auf [Nachname nach der Eheschließung des Ehepartners] ändern wird.

6. Unterschriften:

[Vorname Nachname] [Ihre Unterschrift]

[Vorname Nachname] [Unterschrift des Ehepartners]

7. Datum: [Datum der Erklärung]

Wir versichern hiermit, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Hinweis: Diese Ehenamenserklärung bedarf der Zustimmung beider Ehepartner und wird bei der zuständigen Behörde eingereicht.

 

Erstellen – Öffnen – Ehenamenserklärung | Vordruck: Muster Vorlage





Frage 1: Wie lautet der genaue Ablauf einer Ehenamenserklärung?

Antwort: Der genaue Ablauf einer Ehenamenserklärung variiert je nach Land und Standesamt. In der Regel müssen beide Ehepartner persönlich beim Standesamt erscheinen und eine schriftliche Erklärung abgeben.

Frage 2: Welche Unterlagen werden für eine Ehenamenserklärung benötigt?

Antwort: Für eine Ehenamenserklärung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: gültige Personalausweise oder Reisepässe der Ehepartner, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde bei vorheriger Ehe.

Frage 3: Kann man den Ehenamen frei wählen?

Antwort: Ja, grundsätzlich können die Ehepartner den Ehenamen frei wählen. Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen und bestimmte Namensänderungsregeln, die beachtet werden müssen.

Frage 4: Kann man nach der Eheschließung den Ehenamen wieder ändern?

Antwort: Ja, es ist möglich den Ehenamen nach der Eheschließung wieder zu ändern. Hierfür gelten jedoch gesonderte Regelungen und es ist oft ein besonderer Grund erforderlich.

Frage 5: Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ehenamenserklärung?

Antwort: Die Bearbeitungsdauer einer Ehenamenserklärung kann je nach Standesamt und Auslastung variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zur endgültigen Entscheidung.

Frage 6: Kann jeder Ehenamenserklärungen abgeben?

Antwort: Grundsätzlich kann jeder Ehenamenserklärungen abgeben, sofern er/sie verheiratet ist oder vorhat zu heiraten.

Frage 7: Was passiert, wenn ein Ehepartner den Ehenamen nicht annehmen möchte?

Antwort: Wenn ein Ehepartner den Ehenamen nicht annehmen möchte, kann der andere Ehepartner den Ehenamen dennoch führen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für beide Partner, den gleichen Namen zu tragen.

Frage 8: Muss man die Ehenamenserklärung notariell beglaubigen lassen?

Antwort: Nein, in den meisten Fällen ist für die Ehenamenserklärung keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Eine einfache schriftliche Erklärung beim Standesamt genügt in der Regel.

Frage 9: Ist eine Ehenamenserklärung mit Kosten verbunden?

Antwort: Ja, für die Ehenamenserklärung können in einigen Fällen Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren ist abhängig vom jeweiligen Standesamt und den regionalen Vorschriften.

Frage 10: Kann man die Ehenamenserklärung rückgängig machen?

Antwort: Nein, in der Regel kann die Ehenamenserklärung nicht rückgängig gemacht werden. Nach erfolgter Namensänderung müssen ggf. andere rechtliche Schritte unternommen werden, um den Namen erneut zu ändern.