Einheitswerterklärung



Vorlage

Allgemeine Informationen:

Name: ______________________________________________________

Adresse: ____________________________________________________

Steuernummer: ________________________________________________

Jahr der Erklärung: ___________________________________________

Angaben zur Immobilie:

Art der Immobilie: ____________________________________________

Adresse der Immobilie: __________________________________________

Größe der Immobilie: ___________________________________________

Nutzungsart der Immobilie: _____________________________________

Angaben zum Grundstück:

Adresse des Grundstücks: ________________________________________

Größe des Grundstücks: _________________________________________

Bodenrichtwert: _____________________________________________

Angaben zur Wertermittlung:

Gutachterlicher Wert: _________________________________________

Gebäudefläche: ______________________________________________

Gesamtwert der Immobilie: ___________________________________

Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass die Angaben in dieser Einheitswerterklärung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich bin mir bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

_______________________________________________

Unterschrift

Datum: ____________________________

Hinweise:

– Diese Einheitswerterklärung muss fristgerecht an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

– Bei Fragen oder Unklarheiten kann das Finanzamt kontaktiert werden.

– Änderungen der Angaben müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden.




Wie schreibe ich eine Einheitswerterklärung?

Die Einheitswerterklärung ist ein wichtiges Dokument, das von Grundstückseigentümern ausgefüllt werden muss, um den Wert ihres Grundstücks zu ermitteln. Es ist wichtig, dass die Einheitswerterklärung korrekt und vollständig ausgefüllt wird, um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Schritt 1: Vorbereitung

Bevor Sie mit der Formulierung der Einheitswerterklärung beginnen, ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln. Dazu gehören Grundstückstitel, Vermessungspläne, Eigentumsnachweise und andere relevante Dokumente.

Schritt 2: Persönliche Informationen

Beginnen Sie die Einheitswerterklärung, indem Sie Ihre persönlichen Informationen angeben. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Kontaktdaten und Ihre Steueridentifikationsnummer.

Schritt 3: Angaben zum Grundstück

Geben Sie im nächsten Abschnitt detaillierte Informationen über das Grundstück an. Dies umfasst die Adresse, die Größe des Grundstücks, die Grundstücksart und ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt.

  Abtretungserklärung

Schritt 4: Historische Informationen

Geben Sie eine kurze Beschreibung der Geschichte des Grundstücks an. Dies kann Informationen über frühere Besitzer, Bauarbeiten oder andere relevante Fakten enthalten.

Schritt 5: Wertbestimmungsmethoden

In diesem Abschnitt müssen Sie angeben, welche Methode zur Wertermittlung Sie verwendet haben. Dies kann beispielsweise die Vergleichsmethode, die Ertragsmethode oder die Kostenmethode sein. Geben Sie eine kurze Erklärung dazu ab.

Schritt 6: Ermittlung des Einheitswerts

Basierend auf den ausgewählten Methoden müssen Sie den Einheitswert des Grundstücks berechnen. Geben Sie die Berechnungen und die Ergebnisse in diesem Abschnitt an.

Schritt 7: Unterzeichnung und Datum

Unterzeichnen Sie die Einheitswerterklärung und geben Sie das Datum der Unterzeichnung an. Vergewissern Sie sich, dass alle Angaben korrekt sind, bevor Sie unterschreiben.

Schritt 8: Einreichung der Einheitswerterklärung

Senden Sie die ausgefüllte Einheitswerterklärung an die zuständige Steuerbehörde. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie für Ihre eigenen Aufzeichnungen behalten.

Mit diesen acht Schritten können Sie erfolgreich eine Einheitswerterklärung formulieren. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen anzugeben und die Erklärung sorgfältig zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden.


FAQ: Einheitswerterklärung

Frage 1: Wie schreibt man eine Einheitswerterklärung?

Um eine Einheitswerterklärung zu schreiben, sollten Sie die folgenden Elemente einbeziehen:

1. Angaben zum Eigentümer
– Name
– Adresse
– Kontaktdaten
2. Beschreibung der Immobilie
– Lage
– Größe
– Art der Immobilie
3. Wertermittlung
– Marktwert der Immobilie
– Regionale Faktoren
4. Zusätzliche Unterlagen
– Immobilienbewertung
– Gutachten

Frage 2: Welche Unterlagen werden für die Einheitswerterklärung benötigt?

Zu den benötigten Unterlagen gehören:

  • – Grundbuchauszug
  • – Flurkarte
  • – Baupläne
  • – Wohnflächenberechnung
  • – Nachweise zu Modernisierungen
  Zweckerklärung

Frage 3: Wie oft muss eine Einheitswerterklärung eingereicht werden?

Eine Einheitswerterklärung muss in der Regel alle drei Jahre eingereicht werden.

Frage 4: Welche Vorteile hat eine Einheitswerterklärung?

Mit einer Einheitswerterklärung können Steuern korrekt berechnet werden und es entstehen keine Unstimmigkeiten bei der Immobilienbewertung.

Frage 5: Wie kann man den Einheitswert überprüfen lassen?

Sie können den Einheitswert bei Ihrem örtlichen Finanzamt überprüfen lassen.

Frage 6: Was passiert, wenn man die Einheitswerterklärung nicht einreicht?

Wenn die Einheitswerterklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird, können Bußgelder oder Zwangsgelder verhängt werden.

Frage 7: Gibt es Ausnahmen von der Einheitswerterklärung?

Ja, in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei kleinen Grundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen, kann eine Ausnahme von der Einheitswerterklärung gelten. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt.

Frage 8: Kann man den Einheitswert selbst ermitteln?

Ja, Sie können den Einheitswert selbst ermitteln, jedoch empfiehlt es sich, eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.

Frage 9: Welche Fristen gelten für die Einreichung der Einheitswerterklärung?

Die Fristen für die Einreichung der Einheitswerterklärung können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig beim Finanzamt über die geltenden Fristen.

Frage 10: Kann man Einspruch gegen den Einheitswert einlegen?

Ja, Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Einheitswert einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass dieser fehlerhaft oder zu hoch angesetzt wurde. Wenden Sie sich dazu an Ihr örtliches Finanzamt.


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