Öffnen – Einheitswerterklärung | Vordruck: Muster – Vorlage

Vorlage-Muster für Einheitswerterklärung zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Allgemeine Informationen:

Name: ______________________________________________________

Adresse: ____________________________________________________

Steuernummer: ________________________________________________

Jahr der Erklärung: ___________________________________________

Angaben zur Immobilie:

Art der Immobilie: ____________________________________________

Adresse der Immobilie: __________________________________________

Größe der Immobilie: ___________________________________________

Nutzungsart der Immobilie: _____________________________________

Angaben zum Grundstück:

Adresse des Grundstücks: ________________________________________

Größe des Grundstücks: _________________________________________

Bodenrichtwert: _____________________________________________

Angaben zur Wertermittlung:

Gutachterlicher Wert: _________________________________________

Gebäudefläche: ______________________________________________

Gesamtwert der Immobilie: ___________________________________

Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass die Angaben in dieser Einheitswerterklärung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Ich bin mir bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

_______________________________________________

Unterschrift

Datum: ____________________________

Hinweise:

– Diese Einheitswerterklärung muss fristgerecht an das zuständige Finanzamt gesendet werden.

– Bei Fragen oder Unklarheiten kann das Finanzamt kontaktiert werden.

– Änderungen der Angaben müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden.

 

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FAQ: Einheitswerterklärung

Frage 1: Wie schreibt man eine Einheitswerterklärung?

Um eine Einheitswerterklärung zu schreiben, sollten Sie die folgenden Elemente einbeziehen:

1. Angaben zum Eigentümer
– Name
– Adresse
– Kontaktdaten
2. Beschreibung der Immobilie
– Lage
– Größe
– Art der Immobilie
3. Wertermittlung
– Marktwert der Immobilie
– Regionale Faktoren
4. Zusätzliche Unterlagen
– Immobilienbewertung
– Gutachten

Frage 2: Welche Unterlagen werden für die Einheitswerterklärung benötigt?

Zu den benötigten Unterlagen gehören:

  • – Grundbuchauszug
  • – Flurkarte
  • – Baupläne
  • – Wohnflächenberechnung
  • – Nachweise zu Modernisierungen

Frage 3: Wie oft muss eine Einheitswerterklärung eingereicht werden?

Eine Einheitswerterklärung muss in der Regel alle drei Jahre eingereicht werden.

Frage 4: Welche Vorteile hat eine Einheitswerterklärung?

Mit einer Einheitswerterklärung können Steuern korrekt berechnet werden und es entstehen keine Unstimmigkeiten bei der Immobilienbewertung.

Frage 5: Wie kann man den Einheitswert überprüfen lassen?

Sie können den Einheitswert bei Ihrem örtlichen Finanzamt überprüfen lassen.

Frage 6: Was passiert, wenn man die Einheitswerterklärung nicht einreicht?

Wenn die Einheitswerterklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird, können Bußgelder oder Zwangsgelder verhängt werden.

Frage 7: Gibt es Ausnahmen von der Einheitswerterklärung?

Ja, in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei kleinen Grundstücken oder landwirtschaftlichen Flächen, kann eine Ausnahme von der Einheitswerterklärung gelten. Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt.

Frage 8: Kann man den Einheitswert selbst ermitteln?

Ja, Sie können den Einheitswert selbst ermitteln, jedoch empfiehlt es sich, eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.

Frage 9: Welche Fristen gelten für die Einreichung der Einheitswerterklärung?

Die Fristen für die Einreichung der Einheitswerterklärung können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig beim Finanzamt über die geltenden Fristen.

Frage 10: Kann man Einspruch gegen den Einheitswert einlegen?

Ja, Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Einheitswert einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass dieser fehlerhaft oder zu hoch angesetzt wurde. Wenden Sie sich dazu an Ihr örtliches Finanzamt.