Muster und Vorlage für Elternzeiterklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format
Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],
hiermit teile ich Ihnen meine Absicht mit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantrage ich hiermit die folgende Elternzeitroutine:
1. Elternteil:Name: [Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [Datum]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt] 2. Elternteil:
Name: [Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [Datum]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt] Angaben zum Kind:
Name: [Vor- und Nachname des Kindes]
Geburtsdatum: [Datum]
Geschlecht: [männlich/weiblich] Angaben zur beantragten Elternzeit:
Datum des geplanten Beginns der Elternzeit: [Datum]
Datum des geplanten Endes der Elternzeit: [Datum] Sonstige Angaben:
Bitte geben Sie hier weitere Informationen an, die für die Elternzeit relevant sein könnten, wie z.B. Teilzeitwunsch, geplante Urlaubszeiten während der Elternzeit etc.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
[Ort], [Datum] [Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten]
Öffnen Erstellen – Elternzeiterklärung | Vordruck: Muster Vorlage
Frage: Wie schreibe ich eine Elternzeiterklärung?
Antwort: Eine Elternzeiterklärung sollte schriftlich verfasst und formal gestaltet sein. Dabei sind folgende Informationen wichtig: Datum, Name des Kindes, Name der Eltern, Dauer des Elternzeitwunsches und Unterschriften beider Elternteile.
Frage: Welche Elemente sollte ich in die Elternzeiterklärung einbeziehen?
Antwort: In die Elternzeiterklärung sollten folgende Elemente aufgenommen werden: Datum, Name des Kindes, Name der Eltern, Dauer des Elternzeitwunsches, gewünschter Zeitraum und eine kurze Begründung für die Elternzeit.
Frage: Muss die Elternzeiterklärung auch an den Arbeitgeber geschickt werden?
Antwort: Ja, die Elternzeiterklärung muss dem Arbeitgeber zugeschickt werden. Es ist ratsam, dies schriftlich per Einschreiben zu tun, um einen Nachweis zu haben.
Frage: Kann ich meine Elternzeiterklärung auch elektronisch versenden?
Antwort: In den meisten Fällen akzeptieren Arbeitgeber auch elektronische Elternzeiterklärungen. Es ist jedoch wichtig, vorher mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob eine elektronische Form akzeptiert wird.
Frage: Wie lange im Voraus muss ich die Elternzeiterklärung abgeben?
Antwort: Es wird empfohlen, die Elternzeiterklärung spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber einzureichen. Dies gibt dem Arbeitgeber genügend Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und ggf. eine Vertretung zu organisieren.
Frage: Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Antwort: Ja, es ist möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen. Hierzu müssen beide Elternteile separate Elternzeiterklärungen abgeben.
Frage: Kann ich die Elternzeiterklärung nachträglich ändern?
Antwort: Eine nachträgliche Änderung der Elternzeiterklärung ist in der Regel möglich. Es ist jedoch ratsam, diese Änderung frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Frage: Muss ich während der Elternzeit erreichbar sein?
Antwort: Während der Elternzeit sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, erreichbar zu sein. Es können jedoch Sonderregelungen vereinbart werden, beispielsweise für dringende Fragen oder wichtige Angelegenheiten.
Frage: Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Antwort: Ja, es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Hierfür muss eine separate Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
Frage: Welche finanziellen Auswirkungen hat die Elternzeit?
Antwort: Während der Elternzeit erhalten Sie Elterngeld, das je nach individueller Situation bemessen wird. Informieren Sie sich hierzu beim zuständigen Elterngeldamt.
Frage: Muss ich nach der Elternzeit wieder in meinen alten Job zurückkehren?
Antwort: Nach der Elternzeit haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Ihren alten Job oder auf eine gleichwertige Position. Es ist jedoch ratsam, sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber über die Rückkehr zu besprechen.
Frage: Kann der Arbeitgeber meine Elternzeit ablehnen?
Antwort: Der Arbeitgeber kann die Elternzeit in bestimmten Ausnahmefällen ablehnen, zum Beispiel wenn die Elternzeit den Betriebsablauf erheblich stören würde. Eine Ablehnung muss jedoch begründet werden.