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Muster und Vorlage für Erbausschlagungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Erbausschlagungserklärung

Hiermit erkläre ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort], dass ich das mir durch die [Name des Erblassers] zugefallene Erbe ausschlage.

Ich treffe diese Entscheidung aus folgenden Gründen:

1. Ich habe nicht die finanziellen Mittel, um die möglichen Schulden des Erblassers zu begleichen und möchte mich daher nicht in finanzielle Schwierigkeiten begeben.

2. Ich habe ein angespanntes Verhältnis zur Familie des Erblassers und möchte dadurch eine mögliche Auseinandersetzung um das Erbe vermeiden.

3. Ich fühle mich nicht in der Lage, die Verantwortung eines Erbes zu tragen und möchte mich nicht mit den damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten auseinandersetzen.

4. Ich habe bereits meinen eigenen Vermögensaufbau und möchte meine finanziellen Ressourcen in meine eigene Zukunft investieren.

5. Ich habe bereits Kenntnis davon, dass das Erbe hoch verschuldet oder mit vielen rechtlichen Streitigkeiten verbunden ist und möchte mich nicht in diese komplexen Probleme verwickeln.

6. Es besteht ein anderer legitimer Erbe oder ein Testament, das die Verteilung des Vermögens regelt und ich respektiere diese Entscheidung.

7. Ich möchte einfach keinen Teil des Erbes erhalten und mich von den damit verbundenen Verpflichtungen befreien.

8. Ich habe persönliche moralische oder ethische Gründe, die dazu führen, dass ich das Erbe nicht annehmen möchte.

Ich versichere hiermit, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass eine falsche Erklärung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Datum: [Datum der Erbausschlagungserklärung]

Ort: [Ort der Erbausschlagungserklärung]

Unterschrift: ___________________________

 

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Frage 1: Wie schreibe ich eine Erbausschlagungserklärung?

Antwort: Um eine Erbausschlagungserklärung zu verfassen, sollten Sie die entsprechenden Angaben zu Ihrem Namen, der Erbschaft und den Gründen für die Ausschlagung machen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich und notariell beglaubigt zu tun.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Erbausschlagungserklärung enthalten sein?

Antwort: Eine Erbausschlagungserklärung sollte den vollständigen Namen des Erblassers, Ihren eigenen Namen und Ihre Beziehung zum Erblasser enthalten. Außerdem sollten Sie angeben, dass Sie die Erbschaft ausschlagen und Ihre Gründe dafür erläutern.

Frage 3: Welche Frist gilt für die Abgabe einer Erbausschlagungserklärung?

Antwort: Die Frist für die Abgabe einer Erbausschlagungserklärung beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Es empfiehlt sich jedoch, diese Frist nicht zu versäumen, da eine verspätete Ausschlagung unter Umständen nicht mehr möglich ist.

Frage 4: Kann ich die Erbausschlagungserklärung formlos verfassen?

Antwort: Eine formlose Erbausschlagungserklärung ist zwar grundsätzlich möglich, es wird jedoch empfohlen, diese schriftlich und notariell beglaubigt abzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Frage 5: Was passiert nach der Abgabe der Erbausschlagungserklärung?

Antwort: Nach der Abgabe der Erbausschlagungserklärung werden Sie von der Erbfolge ausgeschlossen und haben keine weiteren Ansprüche aus der Erbschaft. Die Erbschaft geht dann auf die nächsten gesetzlichen Erben über.

Frage 6: Kann ich die Erbausschlagungserklärung widerrufen?

Antwort: Nein, eine einmal abgegebene Erbausschlagungserklärung kann in der Regel nicht widerrufen werden. Es ist daher wichtig, die Entscheidung sorgfältig zu überdenken und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Frage 7: Welche Kosten entstehen bei der Abgabe einer Erbausschlagungserklärung?

Antwort: Die Kosten für die Abgabe einer Erbausschlagungserklärung können je nach Aufwand und notarieller Beglaubigung variieren. Es empfiehlt sich, im Vorfeld Informationen über die anfallenden Kosten einzuholen.

Frage 8: Kann ich die Erbausschlagungserklärung auch online abgeben?

Antwort: Ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Erbausschlagungserklärung online abzugeben. Hierfür sollten Sie Informationen beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Rechtsanwalt einholen.

Frage 9: Welche Gründe kann ich für eine Erbausschlagung angeben?

Antwort: Mögliche Gründe für eine Erbausschlagung können beispielsweise hohe Schulden des Erblassers, Streitigkeiten innerhalb der Familie oder persönliche finanzielle Gründe sein. Es ist ratsam, die Gründe klar und deutlich in der Erbausschlagungserklärung zu benennen.

Frage 10: Muss ich eine Erbausschlagungserklärung abgeben, wenn ich die Erbschaft nicht antreten möchte?

Antwort: Nein, eine ausdrückliche Erbausschlagungserklärung ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie die Erbschaft nicht antreten möchten. In diesem Fall müssen Sie jedoch aktiv auf die Erbschaft verzichten und gegebenenfalls eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abgeben.

Frage 11: Gibt es eine Altersgrenze für die Abgabe einer Erbausschlagungserklärung?

Antwort: Nein, es gibt keine spezifische Altersgrenze für die Abgabe einer Erbausschlagungserklärung. Jedoch müssen Sie vollständig geschäftsfähig sein, um eine rechtsgültige Erbausschlagung abgeben zu können.

Frage 12: Kann ich eine Erbausschlagungserklärung für eine Teilhabe an der Erbschaft abgeben?

Antwort: Ja, es ist möglich, eine Erbausschlagungserklärung nur für eine Teilhabe an der Erbschaft abzugeben. In diesem Fall verzichten Sie nur auf Ihren Anteil und die anderen Erben erhalten entsprechend mehr.