Muster und Vorlage für Grunderwerbsteuererklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format
Angaben zum Erwerber:
Name: _______________
Vorname: _______________
Geburtsdatum: _______________
Straße und Hausnummer: _______________
PLZ: _______________
Wohnort: _______________
Staatsangehörigkeit: _______________
Email-Adresse: _______________
Telefonnummer: _______________
Angaben zum Veräußerer:
Name: _______________
Vorname: _______________
Geburtsdatum: _______________
Straße und Hausnummer: _______________
PLZ: _______________
Wohnort: _______________
Staatsangehörigkeit: _______________
Email-Adresse: _______________
Telefonnummer: _______________
Angaben zum Erwerbsvorgang:
Datum des Vertragsabschlusses: _______________
Notar: _______________
Gegenstand des Erwerbs (Grundstücksart, Lage, Fläche): _______________
Kaufpreis: _______________ Euro
Nebenkosten: _______________ Euro
Gesamtkosten: _______________ Euro
Finanzierungsinformationen:
Kreditinstitut: _______________
Kreditbetrag: _______________ Euro
Laufzeit des Kredits: _______________ Jahre
Zinssatz: _______________ %
Monatliche Rate: _______________ Euro
Angaben zur Grunderwerbsteuer:
Steuerlicher Wert des Grundstücks: _______________ Euro
Grunderwerbsteuersatz: _______________ %
Grunderwerbsteuerbetrag: _______________ Euro
Erklärung:
Hiermit erkläre ich, dass alle Angaben in dieser Grunderwerbsteuererklärung wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Ort, Datum: _______________
Unterschrift Erwerber: _______________
Erstellen Öffnen – Grunderwerbsteuererklärung | Vordruck: Vorlage Muster
Frage 1: Wie fülle ich eine Grunderwerbsteuererklärung aus?
Antwort: Um eine Grunderwerbsteuererklärung auszufüllen, müssen Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Grundstückskauf angeben, wie z. B. den Kaufpreis und die Grundstücksfläche.
Frage 2: Welche Elemente sollte ich in die Grunderwerbsteuererklärung einbeziehen?
Antwort: In die Grunderwerbsteuererklärung sollten Sie alle Informationen zum Kaufvertrag, den beteiligten Parteien und den zahlungsrelevanten Details einbeziehen.
Frage 3: Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Antwort: Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und dem Kaufpreis des Grundstücks. In der Regel liegt sie zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
Frage 4: Wo kann ich die Grunderwerbsteuererklärung abgeben?
Antwort: Die Grunderwerbsteuererklärung muss bei Ihrem örtlichen Finanzamt eingereicht werden.
Frage 5: Gibt es Fristen für die Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung?
Antwort: Ja, die genauen Fristen für die Abgabe der Grunderwerbsteuererklärung können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Frage 6: Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Antwort: Die Grunderwerbsteuer ist nicht als Sonderausgabe absetzbar.
Frage 7: Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer gelten, z. B. im Erbfall oder bei Schenkungen.
Frage 8: Wie lange dauert es, bis die Grunderwerbsteuererklärung bearbeitet wird?
Antwort: Die Bearbeitungsdauer der Grunderwerbsteuererklärung kann je nach Arbeitsbelastung des Finanzamtes variieren. In der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen.
Frage 9: Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuererklärung nicht abgebe?
Antwort: Wenn Sie die Grunderwerbsteuererklärung nicht abgeben, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z. B. einer Geldstrafe.
Frage 10: Kann ich die Grunderwerbsteuer auch in Raten zahlen?
Antwort: Ja, in einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer in Raten zu zahlen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Frage 11: Muss ich die Grunderwerbsteuer auch bei einem Grundstückstausch zahlen?
Antwort: Ja, auch bei einem Grundstückstausch fällt Grunderwerbsteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der jeweiligen Grundstücke.
Frage 12: Wie kann ich Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einlegen?
Antwort: Wenn Sie mit dem Grunderwerbsteuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist Einspruch beim Finanzamt einlegen und Ihre Gründe darlegen.