Vorlage-Muster für Grundsteuerwerterklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format
Grundsteuerwerterklärung
Bitte füllen Sie das folgende Formular zur Grundsteuerwerterklärung aus:
Angaben zum Eigentümer:
Name: ___________________________________________________________
Vorname: _______________________________________________________
Straße: _________________________________________________________
PLZ: _________________ Ort: _____________________________
Telefonnummer: _________________
E-Mail-Adresse: _______________________________________________
Angaben zum Grundstück:
Flur-/Flurstücknummer: ________________________
Lage des Grundstücks: ________________________________________
Größe des Grundstücks: _______________ m²
Nutzungsart des Grundstücks: ___________________________________
Angaben zur Bebauung:
Art des Gebäudes: __________________________________________
Baujahr des Gebäudes: _______________
Wohnfläche: _______________ m²
Anzahl der Wohneinheiten: ___________
Angaben zum Grundsteuerwert:
Grundsteuermesszahl: ___________
Einheitswert des Grundstücks: _______________ €
Hebesatz der Gemeinde: ___________ %
Ich versichere, dass die oben gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
_____________________________ _____________________________
Ort, Datum Unterschrift
Hinweis: Die Grundsteuerwerterklärung ist bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
ID des Formulars: ________________
Öffnen Erstellen – Grundsteuerwerterklärung | Vordruck: Muster Vorlage
Frage 1: Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung richtig aus?
Antwort 1: Um die Grundsteuerwerterklärung korrekt auszufüllen, müssen alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Adresse, Grundstücksgröße und Baujahr.
Frage 2: Welche Elemente sollte ich in der Grundsteuerwerterklärung angeben?
Antwort 2: In der Grundsteuerwerterklärung sollten Sie alle Gebäudestrukturen, wie Hauptgebäude, Nebengebäude oder Garagen, sowie eventuelle Anlagen wie Schwimmbäder oder Solaranlagen angeben.
Frage 3: Wie berechne ich den Grundsteuerwert meiner Immobilie?
Antwort 3: Der Grundsteuerwert wird durch Multiplikation des Bodenwerts mit dem Gebäudewert ermittelt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Nutzungsart und Baujahr berücksichtigt.
Frage 4: Wann muss die Grundsteuerwerterklärung abgegeben werden?
Antwort 4: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung variiert je nach Gemeinde. In der Regel liegt sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des jeweiligen Jahres.
Frage 5: Welche Unterlagen benötige ich für die Grundsteuerwerterklärung?
Antwort 5: Für die Grundsteuerwerterklärung sollten Sie neben den Informationen zur Immobilie auch Nachweise über eventuelle Modernisierungen, Umbauten oder Sanierungen bereithalten.
Frage 6: Kann ich die Grundsteuerwerterklärung auch online einreichen?
Antwort 6: Ja, viele Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Grundsteuerwerterklärung online einzureichen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung über das entsprechende Verfahren.
Frage 7: Was passiert, wenn ich die Grundsteuerwerterklärung nicht fristgerecht abgebe?
Antwort 7: Wenn die Grundsteuerwerterklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, können Säumniszuschläge oder Bußgelder anfallen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten.
Frage 8: Kann ich Einspruch gegen den festgesetzten Grundsteuerwert einlegen?
Antwort 8: Ja, gegen den festgesetzten Grundsteuerwert kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Überprüfen Sie genau den Bescheid und kontaktieren Sie gegebenenfalls das zuständige Finanzamt.
Frage 9: Gibt es Möglichkeiten zur Reduzierung der Grundsteuer?
Antwort 9: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Modernisierungen oder energetische Maßnahmen zu einer Reduzierung der Grundsteuer führen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Frage 10: Wie kann ich meine Grundsteuerwerterklärung ändern, wenn sich etwas an meiner Immobilie verändert hat?
Antwort 10: Wenn sich etwas an Ihrer Immobilie verändert hat, z.B. durch einen Umbau oder eine Modernisierung, sollten Sie dies umgehend Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung mitteilen und eine Änderung der Grundsteuerwerterklärung veranlassen.