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Vorlage-Muster für Grundsteuerwerterklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Grundsteuerwerterklärung

Bitte füllen Sie das folgende Formular zur Grundsteuerwerterklärung aus:

Angaben zum Eigentümer:

Name: ___________________________________________________________

Vorname: _______________________________________________________

Straße: _________________________________________________________

PLZ: _________________ Ort: _____________________________

Telefonnummer: _________________

E-Mail-Adresse: _______________________________________________

Angaben zum Grundstück:

Flur-/Flurstücknummer: ________________________

Lage des Grundstücks: ________________________________________

Größe des Grundstücks: _______________ m²

Nutzungsart des Grundstücks: ___________________________________

Angaben zur Bebauung:

Art des Gebäudes: __________________________________________

Baujahr des Gebäudes: _______________

Wohnfläche: _______________ m²

Anzahl der Wohneinheiten: ___________

Angaben zum Grundsteuerwert:

Grundsteuermesszahl: ___________

Einheitswert des Grundstücks: _______________ €

Hebesatz der Gemeinde: ___________ %

Ich versichere, dass die oben gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

_____________________________ _____________________________

Ort, Datum Unterschrift

Hinweis: Die Grundsteuerwerterklärung ist bis zum 31. März des laufenden Jahres bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

ID des Formulars: ________________

 

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Frage 1: Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung richtig aus?

Antwort 1: Um die Grundsteuerwerterklärung korrekt auszufüllen, müssen alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Adresse, Grundstücksgröße und Baujahr.

Frage 2: Welche Elemente sollte ich in der Grundsteuerwerterklärung angeben?

Antwort 2: In der Grundsteuerwerterklärung sollten Sie alle Gebäudestrukturen, wie Hauptgebäude, Nebengebäude oder Garagen, sowie eventuelle Anlagen wie Schwimmbäder oder Solaranlagen angeben.

Frage 3: Wie berechne ich den Grundsteuerwert meiner Immobilie?

Antwort 3: Der Grundsteuerwert wird durch Multiplikation des Bodenwerts mit dem Gebäudewert ermittelt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Nutzungsart und Baujahr berücksichtigt.

Frage 4: Wann muss die Grundsteuerwerterklärung abgegeben werden?

Antwort 4: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung variiert je nach Gemeinde. In der Regel liegt sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des jeweiligen Jahres.

Frage 5: Welche Unterlagen benötige ich für die Grundsteuerwerterklärung?

Antwort 5: Für die Grundsteuerwerterklärung sollten Sie neben den Informationen zur Immobilie auch Nachweise über eventuelle Modernisierungen, Umbauten oder Sanierungen bereithalten.

Frage 6: Kann ich die Grundsteuerwerterklärung auch online einreichen?

Antwort 6: Ja, viele Gemeinden bieten mittlerweile die Möglichkeit, die Grundsteuerwerterklärung online einzureichen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung über das entsprechende Verfahren.

Frage 7: Was passiert, wenn ich die Grundsteuerwerterklärung nicht fristgerecht abgebe?

Antwort 7: Wenn die Grundsteuerwerterklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, können Säumniszuschläge oder Bußgelder anfallen. Es ist daher wichtig, die Fristen einzuhalten.

Frage 8: Kann ich Einspruch gegen den festgesetzten Grundsteuerwert einlegen?

Antwort 8: Ja, gegen den festgesetzten Grundsteuerwert kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Überprüfen Sie genau den Bescheid und kontaktieren Sie gegebenenfalls das zuständige Finanzamt.

Frage 9: Gibt es Möglichkeiten zur Reduzierung der Grundsteuer?

Antwort 9: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Modernisierungen oder energetische Maßnahmen zu einer Reduzierung der Grundsteuer führen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Frage 10: Wie kann ich meine Grundsteuerwerterklärung ändern, wenn sich etwas an meiner Immobilie verändert hat?

Antwort 10: Wenn sich etwas an Ihrer Immobilie verändert hat, z.B. durch einen Umbau oder eine Modernisierung, sollten Sie dies umgehend Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung mitteilen und eine Änderung der Grundsteuerwerterklärung veranlassen.