Öffnen – Kirchenaustrittserklärung | Vordruck: Muster Vorlage

Muster und Vorlage für Kirchenaustrittserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im PDF- und Word-Format


Kirchgemeinde [Name der Kirchgemeinde]

[Straße + Hausnummer]

[Postleitzahl Ort]

[Datum]

Austrittserklärung

Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße + Hausnummer, Postleitzahl Ort], erkläre hiermit meinen Austritt aus der [Name der Kirche/Kirchenorganisation].

Meine Entscheidung basiert auf persönlichen Überzeugungen und der Freiheit des Glaubens. Ich möchte mich von jeglicher religiösen Zugehörigkeit lösen und wünsche keinerlei weitere Verbindung zur [Name der Kirche/Kirchenorganisation] zu haben.

Diese Entscheidung habe ich sorgfältig überdacht und möchte sie nun offiziell festhalten. Ich bitte daher um Bearbeitung meines Kirchenaustritts entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Erklärung sowie den vollzogenen Kirchenaustritt schriftlich.

Ich versichere, dass alle Angaben in dieser Austrittserklärung wahrheitsgemäß und vollständig sind.

[Ort], [Datum]



________________________________________
[Vor- und Nachname]

 

Erstellen – Öffnen – Kirchenaustrittserklärung | Vordruck: Vorlage Muster





Frage 1: Wie kann ich meinen Kirchenaustritt erklären?
Um Ihren Kirchenaustritt zu erklären, müssen Sie ein Schreiben an Ihre Kirchengemeinde senden, in dem Sie Ihren Austrittswunsch deutlich formulieren.
Frage 2: Welche Informationen sollte mein Kirchenaustrittsschreiben enthalten?
In Ihrem Kirchenaustrittsschreiben sollten Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Mitgliedsnummer (falls vorhanden) und das Datum angeben. Außerdem sollten Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie aus der Kirche austreten möchten.
Frage 3: Muss ich für meinen Kirchenaustritt Gründe angeben?
Nein, es ist nicht erforderlich, Gründe für Ihren Kirchenaustritt anzugeben. Sie können Ihren Austritt einfach aufgrund Ihres persönlichen Glaubens oder aus anderen persönlichen Überzeugungen erklären.
Frage 4: Gibt es Fristen für den Kirchenaustritt?
Nein, grundsätzlich können Sie jederzeit aus der Kirche austreten. Es kann jedoch sein, dass Ihre Kirchengemeinde eine Kündigungsfrist vorsieht. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Kirchengemeinde über mögliche Fristen.
Frage 5: Was passiert nach meiner Kirchenaustrittserklärung?
Nachdem Ihre Kirchenaustrittserklärung bei Ihrer Kirchengemeinde eingegangen ist, werden Sie von dieser schriftlich über den Austritt informiert. Sie erhalten keinen kirchlichen Newsletter oder ähnliches mehr und werden nicht mehr zur Zahlung von Kirchensteuer herangezogen.
Frage 6: Kann ich nach meinem Kirchenaustritt weiterhin kirchliche Dienste in Anspruch nehmen?
In den meisten Fällen können Sie nach Ihrem Kirchenaustritt keine kirchlichen Dienste mehr in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bei Bedarf direkt bei Ihrer Kirchengemeinde.
Frage 7: Kann ich nach meinem Kirchenaustritt erneut der Kirche beitreten?
Ja, nach Ihrem Kirchenaustritt können Sie jederzeit erneut der Kirche beitreten, wenn Sie dies wünschen.
Frage 8: Muss ich nach meinem Kirchenaustritt weiterhin Kirchensteuer zahlen?
Nein, nach Ihrem Kirchenaustritt sind Sie nicht mehr verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen.
Frage 9: Was passiert mit meinen bereits bezahlten Kirchensteuern nach meinem Kirchenaustritt?
Ihre bereits bezahlten Kirchensteuern können in der Regel nicht zurückerstattet werden.
Frage 10: Kann mein Kirchenaustritt rechtliche oder finanzielle Konsequenzen haben?
Ein Kirchenaustritt hat grundlegend keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen. Es kann jedoch sein, dass Sie auf kirchliche Leistungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen keinen Anspruch mehr haben oder höhere Steuern zahlen müssen.
Frage 11: Wo kann ich weitere Informationen zum Kirchenaustritt erhalten?
Weitere Informationen zum Kirchenaustritt finden Sie auf der Webseite Ihrer Kirchengemeinde oder bei Ihrem örtlichen Standesamt.
Frage 12: Kann ich meinen Kirchenaustritt auch online erklären?
Ja, in einigen Bundesländern ist es möglich, den Kirchenaustritt online zu erklären. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Behörde.