Öffnen – Mietminderungserklärung | Vordruck: Vorlage Muster

Muster und Vorlage für Mietminderungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format


Sehr geehrter Vermieter,

hiermit erkläre ich Ihnen die Mietminderung für die Immobilie, deren Mieter ich bin. Ich weise darauf hin, dass meine monatlichen Mietzahlungen entsprechend gekürzt werden und ab dem Zeitpunkt dieser Erklärung in reduzierter Höhe erfolgen.

1. Angaben zur Immobilie

Adresse der Immobilie: [Hier bitte die vollständige Adresse der Mietwohnung angeben]

Mietvertragsnummer: [Hier bitte die Mietvertragsnummer angeben]

2. Mietmangel

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in der oben genannten Immobilie folgende Mängel und Beeinträchtigungen vorliegen, die eine Mietminderung rechtlich begründen:

[Hier bitte den Mietmangel detailliert beschreiben. Beispielsweise: Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung, undichte Fenster, Lärmbelästigung, etc.]

3. Vergebliche Mängelrüge

Ich habe die genannten Mängel bereits schriftlich bei Ihnen gemeldet und um Abhilfe gebeten. Trotz angemessener Fristsetzung wurde bisher keine adäquate Maßnahme ergriffen, um die Mängel zu beheben.

4. Höhe der Mietminderung

Ich fordere Sie auf, die Höhe der Mietminderung entsprechend der Schwere der vorliegenden Mängel und Beeinträchtigungen festzulegen. Nach meiner Einschätzung beträgt die angemessene Minderungsquote [Hier bitte den Prozentwert angeben].

Die Mietminderung betrifft den Zeitraum vom [Hier bitte das Datum angeben, ab dem die Mängel bestehen] bis zur Behebung der genannten Mängel und Beeinträchtigungen.

5. Zahlungsweise

Die Miete werde ich ab dem Zeitpunkt dieser Erklärung unter Vorbehalt der Rückforderung in reduzierter Höhe an Sie überweisen.

6. Zustimmung zur Mietminderung

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Zustimmung zur Mietminderung. Bitte teilen Sie mir auch mit, wie lange voraussichtlich die Behebung der Mängel dauern wird.

7. Kündigung unter Vorbehalt

Falls die Mängel nicht zeitnah behoben werden und die Beeinträchtigungen weiterhin bestehen, behalte ich mir vor, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Ich fordere Sie auf, die genannten Mängel schnellstmöglich zu beheben und meinen Rechten als Mieter nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vor- und Nachname des Mieters]

 

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Die Mietminderungserklärung ist ein wichtiges Instrument, um als Mieter seine Rechte bei Mängeln der Mietwohnung durchzusetzen. In diesem FAQ finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Mietminderungserklärung.

Frage 1: Was ist eine Mietminderungserklärung?

Die Mietminderungserklärung ist eine schriftliche Erklärung des Mieters an den Vermieter, in der er die Miete für einen bestimmten Zeitraum mindert. Diese Minderung erfolgt aufgrund von Mängeln in der Mietwohnung, die vom Vermieter nicht behoben wurden.

Frage 2: Wie schreibe ich eine Mietminderungserklärung?

Um eine wirksame Mietminderungserklärung zu erstellen, sollten Sie folgende Elemente einbeziehen:

  • Adresse und Kontaktdaten: Beginnen Sie die Erklärung mit Ihrer Adresse und Ihren Kontaktdaten.
  • Anrede und Einleitung: Schreiben Sie eine höfliche Anrede und eine kurze Einleitung, in der Sie erläutern, dass Sie die Miete mindern möchten.
  • Beschreibung des Mangels: Beschreiben Sie genau den Mangel, der zur Mietminderung führt. Geben Sie auch den Zeitpunkt an, seit dem der Mangel besteht.
  • Aufforderung zur Mängelbehebung: Fordern Sie den Vermieter auf, den Mangel umgehend zu beheben.
  • Mietminderungsbegründung: Begründen Sie die Höhe der Mietminderung anhand von Vergleichsmieten oder Gutachten.
  • Vorgehen bei Nichtbehebung: Teilen Sie mit, dass Sie bei ausbleibender Mangelbehebung die Miete weiter mindern oder rechtliche Schritte einleiten werden.
  • Schlussformel und Unterschrift: Beenden Sie die Erklärung mit einer höflichen Schlussformel und unterschreiben Sie.

Frage 3: Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?

Zur Mietminderung berechtigen Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören beispielsweise undichte Fenster, Schimmelbefall, Heizungsausfall, Lärmbelästigung oder Wasserschäden.

Frage 4: Wie hoch darf eine Mietminderung sein?

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Es gibt keine fixe Regelung, sondern jeder Fall wird individuell bewertet. In der Regel liegt die Mietminderung zwischen 5% und 50% der Bruttomiete.

Frage 5: Kann ich die Miete sofort mindern?

Grundsätzlich sollte der Vermieter vor einer Mietminderung schriftlich über den Mangel informiert und zur Behebung aufgefordert werden. Ist der Mangel jedoch so gravierend, dass eine sofortige Minderung gerechtfertigt ist, kann diese auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Jedoch sollte der Vermieter so schnell wie möglich über die Minderung informiert werden.

Frage 6: Wie reagiert der Vermieter auf eine Mietminderungserklärung?

Der Vermieter hat das Recht, die Minderung zurückzuweisen und die Mängelbehebung zu verweigern. In diesem Fall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte als Mieter zu schützen.

Frage 7: Wie lange kann ich die Miete mindern?

Sie können die Miete so lange mindern, bis der Mangel behoben ist. Sobald der Mangel beseitigt wurde, sind Sie verpflichtet, die Mietzahlungen wieder in vollem Umfang zu leisten.

Frage 8: Kann der Vermieter wegen der Minderung kündigen?

Der Vermieter kann in der Regel nicht allein aufgrund einer Mietminderung kündigen. Wenn der Mangel jedoch auf Verstöße seitens des Mieters zurückzuführen ist oder die Minderung unverhältnismäßig hoch ausfällt, könnte dies ein Kündigungsgrund sein.

Frage 9: Was passiert, wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt?

Wenn der Vermieter den Mangel trotz Ihrer Mietminderungserklärung nicht behebt, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören beispielsweise eine Klage auf Mängelbeseitigung oder eine Vertragsauflösung.

Frage 10: Ist eine Mietminderung rückwirkend möglich?

Ja, eine Mietminderung kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige erfolgen. Es ist jedoch ratsam, die Mängel schnellstmöglich zu melden und die Mietminderung ab diesem Zeitpunkt zu erklären.

Frage 11: Brauche ich einen Anwalt für die Mietminderung?

Ein Anwalt ist für die Mietminderung nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn der Vermieter die Minderung ablehnt oder weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.

Dieses FAQ soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Es ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung bei konkreten Mietminderungsfällen. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie immer einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.