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Muster und Vorlage für Verschollenheitserklärung zum Ausfüllen und Erstellen im Word- und PDF-Format


Verschollenheitserklärung

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [aktuelle Adresse], erkläre hiermit offiziell meine Verschollenheit.

1. Angaben zur Person:

Vorname: [Vorname]

Nachname: [Nachname]

Geburtsdatum: [Geburtsdatum]

Geburtsort: [Geburtsort]

Aktuelle Adresse: [aktuelle Adresse]

2. Umstände der Verschollenheit:

Datum des Verschwindens: [Datum des Verschwindens]

Letzter bekannter Aufenthaltsort: [letzter bekannter Aufenthaltsort]

Grund des Verschwindens: [Grund des Verschwindens]

3. Bekannte Informationen über meinen Verbleib:

[Bekannte Informationen über meinen Verbleib]

4. Vermisstenmeldung:

Polizeistation, bei der Vermisstenmeldung erstattet wurde: [Polizeistation]

Aktenzeichen der Vermisstenmeldung: [Aktenzeichen]

5. Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass ich seit dem angegebenen Datum verschollen bin und dass alle bekannten Informationen über meinen Verbleib bereits an die zuständige Polizeistation gemeldet wurden.

Unterschrift: [Unterschrift]

Datum: [Datum]

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass eine Verschollenheitserklärung gravierende rechtliche Konsequenzen haben kann. Es wird dringend empfohlen, vor dem Ausfüllen und Einreichen dieses Formulars rechtlichen Rat einzuholen.

 

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Frage 1: Wie beantrage ich eine Verschollenheitserklärung?

Antwort: Um eine Verschollenheitserklärung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen.

Frage 2: Welche Dokumente werden für eine Verschollenheitserklärung benötigt?

Antwort: In der Regel werden Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Nachweise über erfolglose Suchmaßnahmen und möglicherweise weitere Dokumente benötigt. Eine genaue Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Gericht.

Frage 3: Wie lange dauert es, bis eine Verschollenheitserklärung ausgestellt wird?

Antwort: Die Dauer kann von Fall zu Fall variieren. In der Regel dauert es jedoch mehrere Monate, bis eine Verschollenheitserklärung abgeschlossen ist.

Frage 4: Kann ich einen Anwalt zur Unterstützung bei der Verschollenheitserklärung hinzuziehen?

Antwort: Ja, Sie haben das Recht, einen Anwalt zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Frage 5: Was passiert nach der Verschollenheitserklärung?

Antwort: Nach der Verschollenheitserklärung können rechtliche Schritte unternommen werden, um Vermögensangelegenheiten zu klären oder beispielsweise eine Erbschaft abzuwickeln.

Frage 6: Gibt es Kosten für die Verschollenheitserklärung?

Antwort: Ja, für die Verschollenheitserklärung können Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen. Die genauen Kosten variieren je nach Fall.

Frage 7: Welche Auswirkungen hat eine Verschollenheitserklärung auf das Erbrecht?

Antwort: Eine Verschollenheitserklärung kann Auswirkungen auf das Erbrecht haben, insbesondere wenn es um die Verteilung von Vermögen geht. Es ist ratsam, sich hierzu rechtlich beraten zu lassen.

Frage 8: Was passiert, wenn die verschollene Person wieder auftaucht?

Antwort: Wenn die verschollene Person wieder auftaucht, kann die Verschollenheitserklärung aufgehoben werden. Eine erneute rechtliche Klärung ist dann erforderlich.

Frage 9: Kann ich die Verschollenheitserklärung auch im Ausland beantragen?

Antwort: Ja, unter bestimmten Umständen kann die Verschollenheitserklärung auch im Ausland beantragt werden. Es gelten jedoch spezifische Regelungen und Zuständigkeiten.

Frage 10: Kann ich während der Verschollenheitserklärung über das Vermögen der verschollenen Person verfügen?

Antwort: In der Regel kann während der Verschollenheitserklärung das Vermögen der verschollenen Person nicht frei verfügt werden. Es müssen bestimmte rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Frage 11: Kann eine Verschollenheitserklärung nachträglich angefochten werden?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen kann eine Verschollenheitserklärung nachträglich angefochten werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie hierzu beraten.

Frage 12: Wo finde ich weitere Informationen zur Verschollenheitserklärung?

Antwort: Weitere Informationen zur Verschollenheitserklärung finden Sie auf den Webseiten des zuständigen Gerichts oder erhalten Sie direkt dort.