Muster und Vorlage für Verschrottungserklärung zum Erstellen und Ausfüllen im PDF- und Word-Format
Unten finden Sie ein Musterformular für eine Verschrottungserklärung:
Angaben zur Verschrottung:
Ich, [Ihr Name], erkläre hiermit offiziell, dass ich das folgende Fahrzeug verschrotten möchte:
Fahrzeugdaten:
Marke: [Marke des Fahrzeugs]
Modell: [Modell des Fahrzeugs]
Kennzeichen: [Kennzeichen des Fahrzeugs]
Fahrgestellnummer: [Fahrgestellnummer des Fahrzeugs]
Baujahr: [Baujahr des Fahrzeugs]
Kilometerstand: [Kilometerstand des Fahrzeugs]
Gründe für die Verschrottung:
Ich habe mich aus folgenden Gründen dazu entschieden, das Fahrzeug zu verschrotten:
[Bitte geben Sie hier Ihre Gründe an]Angaben zum Verbleib des Fahrzeugs:
Ich werde das Fahrzeug entsorgen lassen / es an einen autorisierten Schrotthändler übergeben:
[Bitte geben Sie hier an, was mit dem Fahrzeug geschehen wird]Unterschrift:
[Ihre Unterschrift]Datum:
[Aktuelles Datum]Hinweise:
Bitte denken Sie daran, dass die Verschrottung eines Fahrzeugs bestimmten rechtlichen Vorgaben unterliegen kann. Informieren Sie sich vorab über die örtlichen Bestimmungen und lassen Sie sich ggf. von einem Fachmann beraten.
Die Angaben in diesem Formular sind nur als Muster gedacht und sollten entsprechend Ihren individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
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[Ihr Name]Bitte drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es, und bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
Bitte beachten Sie, dass dieses Musterformular keine Rechtsberatung darstellt und nur zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Es wird empfohlen, bei rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren.
Öffnen Erstellen – Verschrottungserklärung | Vordruck: Vorlage – Muster
Frage 1: Wie schreibe ich eine Verschrottungserklärung?
Um eine Verschrottungserklärung zu schreiben, sollten Sie folgende Elemente einbeziehen:
- Eine eindeutige Bezeichnung der Erklärung
- Die Angabe des Fahrzeugtyps und der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Der Zweck der Verschrottungserklärung
- Datum und Unterschrift des Verschrottungsberechtigten
Frage 2: Muss ich die Verschrottungserklärung beim Fahrzeughersteller einreichen?
Nein, die Verschrottungserklärung muss nicht beim Fahrzeughersteller eingereicht werden.
Frage 3: Wo kann ich eine Verschrottungserklärung erhalten?
Eine Verschrottungserklärung kann bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei autorisierten Schrottplätzen erhalten werden.
Frage 4: Welche Dokumente werden für die Verschrottungserklärung benötigt?
Für die Verschrottungserklärung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Personalausweis des Verschrottungsberechtigten
- Eventuell weitere Unterlagen je nach Schrottplatz oder Zulassungsstelle
Frage 5: Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle gehen, um die Verschrottungserklärung abzugeben?
Ja, in den meisten Fällen müssen Sie persönlich zur örtlichen Zulassungsstelle gehen, um die Verschrottungserklärung abzugeben.
Frage 6: Was passiert nach Abgabe der Verschrottungserklärung?
Nach Abgabe der Verschrottungserklärung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Das Fahrzeug wird dann offiziell als verschrottet eingetragen.
Frage 7: Kann ich die Verschrottungserklärung auch elektronisch einreichen?
Das ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer örtlichen Behörde.
Frage 8: Muss ich für die Verschrottungserklärung eine Gebühr bezahlen?
Ja, für die Abgabe der Verschrottungserklärung wird in den meisten Fällen eine Gebühr erhoben.
Frage 9: Kann ich die Verschrottungserklärung auch nachträglich widerrufen?
Nein, nach Abgabe der Verschrottungserklärung ist ein Widerruf nicht möglich.
Frage 10: Was passiert, wenn ich keine Verschrottungserklärung abgebe?
Wenn Sie keine Verschrottungserklärung abgeben, bleibt das Fahrzeug weiterhin auf Ihren Namen zugelassen und Sie sind weiterhin für eventuelle Verstöße oder Unfälle verantwortlich.
Frage 11: Muss ich das Kennzeichen meines Fahrzeugs vor der Verschrottungserklärung abgeben?
Ja, in der Regel müssen Sie das Kennzeichen vor der Verschrottungserklärung bei der Zulassungsstelle abgeben.
Frage 12: Kann ich die Verschrottungserklärung auch für ein Fahrzeug aus dem Ausland verwenden?
Nein, die Verschrottungserklärung gilt nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind.